Die Notwendigkeit des Aufbaus eines gezielten betrieblichen Brandschutzes und der damit vorhandenen Notwendigkeit zur Gründung von Fabrikfeuerwehren ist mit vier entscheidenden Erfindungen sehr eng verbunden:- der Erfindung der Dampfmaschine (James Watt,
1769) und damit der Dampflokomotive,
- der Gründung der ersten deutschen Eisenbahn 1835 und des schnellen Ausbaus des Streckennetzes bis 1870,
- der Erfindung des Leuchtgases 1816 und des Gasglühlichts von Auer 1883 und
- der Entwicklung des elektrischen Generators (Ganz,
1883) und seiner Anwendung.
Diese vorgenannten Erfindungen brachten einen sprunghaften Anstieg der Betriebsgrößen der zur Zeit um 1880 im Deutschen Staatenbund vorhandenen Gewerbebetriebe wie Leder-,
Papier-,
Textilindustrie,
Eisengießereien und chemischen Fabriken.
Betriebsgrößen mit 600 bis 1500 Beschäftigten waren damals keine Seltenheit.
Die bauliche Substanz der vorhandenen Gebäude vom eingeschossigen Flächenbau bis zum viergeschossigen Hochhaus beinhaltete viele bauliche und betriebliche Mängel.
Dies waren u.a.
Beleuchtung (Gasglühlicht,
Petroleumlampen),
Heizungen (Gas-,
Dampfheizung,
offene Öfen). Die damals vorherrschende Bauweise mit offenen Treppenhäusern,
hölzernen Treppen,
durchgehenden Lastenaufzügen und Antriebsmissionen,
nichtöffenbaren Fenstern als zweiter Fluchtweg mußte im Brandfall zu verheerenden Folgen führen.
Als zusätzlicher Gefahrenschwerpunkt mußte der Umgang mit den Produktionsgütern selbst gesehen werden. Es ist deshalb nicht verwunderlich,
wenn man in den damaligen Brandberichten von zahlreichen Katastrophen erfuhr,
die fast immer mit hohen Menschenverlusten verbunden waren. Diese Vorkommnisse führten dazu,
dass sich um 1840 mutige Unternehmer mit dem Gedanken befaßten,
ihre Produktionsstätten mit einer eigenen Fabrikfeuerwehr zu schützen.
Dies geschah zwar noch in bescheidener Form - es wurden aber auch von Bezirksregierungen und Gemeindeverwaltungen die ersten Hinweise und Verordnungen erlassen. Besonders in der Textil- und Lederindustrie entstanden viele Fabrikfeuerwehren.
Deren technische Ausstattung entsprach anfangs dem allgemeinen Standard,
und die Ausbildung erfolgte bei den örtlichen Feuerwehren.
Sehr bald folgte aber eine für die damalige Zeit schnelle technische Entwicklung.
Die Gerätschaften wurden den betrieblichen Erfordernissen angepaßt,
so dass die Fabrikfeuerwehren oftmals schlagkräftiger als die öffentlichen Feuerwehren waren und so zur Brandbekämpfung außerhalb ihres Werkes herangezogen wurden.
Dies wurde auch gelegentlich mit den Kommunen vertraglich geregelt. In diesem Zeitraum wird auch das System der freiwilligen Fabrikfeuerwehren überdacht,
und es werden Werksberufsfeuerwehren gegründet.
Als Beispiele seien genannt: - 1866 Stahlwerke Krupp AG in Essen
- 1888 Chemische Werke IG Farben Leverkusen und Elberfeld
- 1899 Oberschlesische Hüttenwerke in Hindenburg.
Aber nicht nur im Bereich der Brandbekämpfung gingen die Fabrikfeuerwehren neue Wege - es wurde nun auch vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen in den Betrieben besonderes Augenmerk gewidmet,
und vorhandene technische Anlagen wurden für die Brandbekämpfung genutzt.
So entstanden in Gebäuden und Betriebsgeländen schon 1875 erste Wasserversorgungsnetze.
Die in den Kesselhäusern vorhandenen Dampfpumpen wurden in das Wasserversorgungsnetz eingeplant.
In den Jahren 1870 und 1888 wurden die ersten Brandschutzordnungen von den Fabrikfeuerwehren erstellt.
Zur gleichen Zeit erkannte man auch den Nutzen von Sanitätskräften bei größeren Bränden,
und somit wurden Sanitäts- und Rettungsgruppen den Fabrikfeuerwehren angegliedert.
Weiterhin wurde das Aufgabengebiet der Wehren ausgebaut,
indem Betriebsanlagen,
besonders in der Nacht und an Ruhetagen,
von den Wehrmännern im Schichtdienst kontrolliert wurden. Die Zahl der Fabrikfeuerwehren stieg bis zum Jahr 1914 schnell an.
Ab etwa 1898 wurden sie nun Werkfeuerwehren genannt.
Besonders zum Kriegsausbruch 1914 erfolgte eine starke Zunahme.
Aus dem Bericht einiger Werkfeuerwehren geht hervor,
daß ab ca.
1914 auch weibliche Betriebsangehörige im Löschdienst ausgebildet wurden,
um die Lücken zu schließen,
wenn die männlichen Kräfte eingezogen wurden.
Diese Situation sollte sich in absehbarer Zeit wiederholen. 1918,
nach dem Ende des Krieges,
waren wohl noch Werkfeuerwehren vorhanden,
aber der personelle Bestand war äußerst mangelhaft. Nach dem Ende der Inflation begann in den dreißiger Jahren wieder eine Aufwärtsentwicklung der Werkfeuerwehren.
Die Feuerlöschfahrzeug- und Geräteindustrie kam mit neuen Erzeugnissen auf den Markt.
Löschmittel und Löschverfahren erlebten eine große Veränderung.
Der Atemschutz und die Schutzkleidung wurden verbessert.
Die Werkfeuerwehren waren zum Teil die ersten Kunden und nahmen Erprobungen vor,
wobei die gemachten Erfahrungen zur Weiterentwicklung der Geräte führten. Bei der Machtübernahme durch das Dritte Reich und der Einführung der Feuerlöschpolizei ergaben sich auch für die Werkfeuerwehren große Probleme.
Es kam zu vielen Anweisungen,
die den Ablauf hinderten und den Interessen der Industrie entgegenliefen.
Hinzu kam der Aufbau und die Ausbildung von Luftschutzkräften mit viel Zeitaufwand.
Die letzten Kriegsjahre 1943-1945 haben den Werkfeuerwehren und ihren Einsatzkräften das letzte an Mut und körperlicher Einsatzkraft abverlangt. An dieser Stelle sei auch an die Hilfskräfte der Werkfeuerwehren gedacht,
die als Beobachter oder Melder ihren Dienst versahen und den Frauen in den Betrieben,
die als zusätzliche Luftschutzkräfte im Einsatz waren. Dieser Einsatzwille und die Leistungen standen nicht nur für den Einsatz in den eigenen Betriebsanlagen,
sondern hier besonders für Einsätze als Hilfeleistung im öffentlichen Bereich. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches war der Bestand der Werkfeuerwehren wie auch der öffentlichen Feuerwehren am Boden zerstört.
Ein Großteil der Feuerwachen,
Löschfahrzeuge und Geräte war dem Bombenkrieg zum Opfer gefallen oder von den Siegermächten beschlagnahmt bzw.
zweckentfremdet worden.
Aber trotz Hunger und fehlender Ausrüstung begannen engagierte Wehrmänner sehr schnell wieder mit dem Aufbau ihrer Feuerwehren.
Es wurden,
oftmals auf abenteuerliche Weise,
Fahrzeuge und Geräte ins Werk zurückgeführt und mit bescheidenem Aufbau begonnen. Ende 1949 war wieder eine stattliche Anzahl von Werkfeuerwehren aus den Trümmern auferstanden,
und es wurde der Werkfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen gegründet.
Etwas später folgten die Verbände Hessen und Rheinland-Pfalz.
Andere Bundesländer,
die über eine weniger starke Industriekonzentration verfügten,
gründeten nach und nach die Verbände "Arbeitsgemeinschaft Betrieblicher Brandschutz",
in denen sowohl Betriebe mit als auch ohne Werkfeuerwehr Mitglied sind. Der volkswirtschaftliche Wert der Werkfeuerwehren steht heute außer Zweifel.
Er besteht nicht nur im Erhalt und Schutz der eigenen Betriebsanlagen,
sondern auch in der öffentlichen Hilfeleistung,
wie schon bei der Gründung der ersten Fabrikfeuerwehr. Gisbert Fait,
Mathias Schmidt Frankfurt,
im April 1999
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