  
  

  
  
  
  
  

  
  
  
  
  

  
  
  
  
  
  
  
  
|
|
|
Betriebssicherheit als oberstes Gesetz |
Jeder Zug muss so beschaffen und gebildet sein,
dass seine Fahrt sicher verläuft.
Die Betriebssicherheit ist schon bei der Zugbildung oberstes Gesetz" heißt es im Reichsbahn-Lehrstoffheft "Bilden der Züge" gleich zu Anfang.
So sind etwa Wagen ausgeschlossen,
deren Achsdruck,
Metergewicht oder Achsstand nicht der zu befahrenden Strecke entspricht.
Beträgt z.B.
der Achsstand weniger als 3,50 m,
mindestens aber 3,00 m,
so dürfen derartige Wagen nur in Züge mit max.
60 km/h Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden.
Wagen mit einem Drehgestellachsstand unter 1,50 m sind bei allen Reisezügen ausgeschlossen.
Jeder Zug muss so viel Bremskraft haben,
dass er auf dem für die Strecke festgesetzten Bremsweg zum Halten kommt.
Grundsätzlich sollen alle Züge durchgehend gebremst gefahren werden; handgebremste Züge und Zugteile bilden die Ausnahme.
|